Brandschutz kehrt zurück zur Generaldirektion Zivile Sicherheit

Feuerwehr
Organisation
Nachdem der Dienst Brandschutz zehn Jahre lang zur Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung gehört hatte, kehrte er am 1. Februar zur Generaldirektion Zivile Sicherheit zurück.
incendie dans une cuisine

Jan De Saedeleer, Leiter der Dienstes Brandschutz, erläutert uns seine Ansicht zum Mehrwert dieser Rückkehr: "Durch die Rückkehr des Brandschutzes sind die verschiedenen Aspekte der Sicherheitskette der Feuerwehr (Vorausschau - Verhütung - Vorbereitung - Durchführung - Bewertung) wieder unter einem Dach vereint. Diese Rückkehr ermöglicht es, die Verhütung besser in den Aufgabenbereich der Feuerwehr zu integrieren und eine einheitliche und kohärente Politik zu verfolgen. Damit schließt sich der Kreis. Auf diese Weise können durch die Analyse der Brandursachen aus der Praxis Erkenntnisse für die Vorbeugung und aus der Anwendung der Rechtsvorschriften Erkenntnisse für Vorbereitung und Durchführung gewonnen werden, da die Risiken besser bekannt sind und überwacht werden. Der Aspekt "Verhütung" umfasst die Annahme und die Durchsetzung der in den Rechtsvorschriften festgelegten technischen Anforderungen, aber auch die Sensibilisierung der Bürger sowie die Förderung ihrer Eigenverantwortung für Brandrisiken, die sie bei ihren täglichen Aktivitäten vermeiden können."

Die Hauptaufgaben des Dienstes Brandschutz sind daher:

  • Beitrag zur Sicherheit der Bürger, indem er zur Entwicklung von Brandschutzvorschriften beiträgt und dafür sorgt, dass diese Vorschriften angewendet werden,
  • Information und Sensibilisierung der Bürger für Brandrisiken und -gefahren, damit auch sie zu Akteuren des Brandschutzes werden.

Auf verordnungsrechtlicher Ebene arbeitet der Dienst Brandschutz innerhalb der Kommission für Abweichung, die Anträge auf Abweichung von den Brandschutzgrundnormen für bestimmte Gebäude eingehend prüft, und zwar insofern als ein Gebäude ein mindestens den Anforderungen dieser Normen entsprechendes Sicherheitsniveau aufweist, insbesondere durch bestimmte in einem künftigen Gebäude vorgesehene Vorrichtungen, die es ermöglichen, dieses Brandschutzniveau zu gewährleisten, auch wenn diese Vorkehrungen geringfügig von den verordnungsrechtlichen Vorschriften abweichen.

Er leitet auch die Arbeit des Hohen Rates für Brand- und Explosionsschutz, der sich zu jedem Entwurf eines Erlasses über Normen, die dazu dienen, die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Ausbruch eines Brandes zu erkennen und seine Ausbreitung zu verhindern, äußert und Maßnahmen im Bereich Brand- und Explosionsschutz vorschlägt.

Im Hinblick auf die Sensibilisierung der Bürger für Brandrisiken und -gefahren ist der Dienst Brandschutz in enger Zusammenarbeit mit den Brandschutzberatern (BSB) der Hilfeleistungszonen in mehreren Bereichen aktiv:

  • Organisation von Kampagnen, z.B. im Zusammenhang mit Rauchmeldern oder Fluchtwegeplänen im Brandfall,
  • Teilnahme an Veranstaltungen, z.B. während der 14 Tage für die Sicherheit oder im Sicherheitsdorf des FÖD Inneres am 21. Juli,
  • Verbreitung von Ratschlägen, z.B. wie häusliche Unfälle in der Küche oder beim Grillen vermieden werden können,
  • Erstellung von pädagogischem Material für Kinder.

Die Brandschutzvorschriften werden demnächst auf der Website www.securitecivile.be/de verfügbar sein. Bis dahin können Sie sie auf der Website www.besafe.be einsehen.